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Charta der deutschen Heimatvertriebenen gegeben zu Stuttgart am 5. August
1950
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und
den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum
christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen
Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen
Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen
nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen,
dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche
Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die
deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche
Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas
ansehen.
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Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache
und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an
das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die
Menschheit gebracht hat.
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Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften
unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet
ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
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Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit
teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Wir haben unsere
Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat
die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von
seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten. Wir haben dieses
Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu
verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott
geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.
So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber
nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen,
geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit
allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken. Darum fordern und
verlangen wir heute wie gestern:
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Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur
vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.
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Gerechte und sinnvolle Verteilung der
Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine
ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.
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Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der
Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes.
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Tätige Einschaltung der deutschen
Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.
Die Völker der Welt sollen ihre
Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid
dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen
Pflichten und ihrem Gewissen entspricht. Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen
Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen
Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger
Leistung fordert. Wir rufen Völker und
Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus
Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine
bessere Zukunft gefunden wird.
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Die
zentrale Gedenkstätte zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung auf
dem Theodor-Heuss-Platz in Berlin-Charlottenburg. Angehörige der
Landsmannschaften, der Bundesregierung, des Berliner Senats und der
politischen Par teien haben zum "Tag der Heimat" Kränze
niedergelegt.
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Dr.
Linus Kather Mitglied des
Bundestages Vorsitzender des
Zentralverbandes der Vertriebenen
Deutschen
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Josef
Walter Vorsitzender des
Landesverbandes der
Heimatvertriebenen in
Hessen
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Helmut
Gossing Vorsitzender des
Landesverbandes Nieder- sachsen
im ZvD
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Dr. Karl Mocker Vorsitzender des Landesverbandes der
vertriebenen Deutschen in
Württemberg
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U.
Eschenbach Landesverband der
vertriebenen Deutschen,
Stuttgart
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Wilhelm
Zeisberger Neubürgerbund,
Bayern
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Dr. Alfred
Gille Vorsitzender des
Landesverbandes der
Heimatvertriebenen, Schleswig-Holstein
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Dr. Bernhard
Geisler Vorsitzender des
Landesverbandes der Ostvertriebenen Nordrhein-Westfalen
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Erwin
Engelbrecht Vorsitzender des
Landesverbandes Bayern im
ZvD
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A. Deichmann Vorsitzender des Landesverbandes der vertriebenen Deutschen Rheinland-Pfalz
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Roman
Herlinger Hauptausschuß der
Flüchtlinge und Ausgewiesenen in
Bayern
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Dr. Rudolf Lodgman von
Auen Sprecher der
Sudeten- deutschen
Landsmannschaft
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Erwin
Tittes Sprecher der
Landsmannschaft der Siebenbürger
Sachsen in Deutschland
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Dr. Rudolf
Wagner Sprecher der
Landsmannschaft der deutschen
Umsiedler aus der Bukowina
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Dr. Alfred
Rojek Vorsitzender des Berliner
Landesverbandes der
Heimatvertriebenen
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Walter von
Keudell Sprecher der
Landsmannschaft Berlin-Brandenburg
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Dr. Konrad
Winkler Vorsitzender
der Interessengemeinschaft der
Heimat- vertriebenen in
Südbaden
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Axel de Vries Sprecher der Deutsch-Baltischen Landsmannschaft
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Franz
Hamm Vorsitzender der
Landsmannschaft der Deutschen aus
Jugoslawien
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Erich Luft Landesverband Bayern im ZvD
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Dr. Karl
Bartunek Landesverband der
vertriebenen Deutschen in
Nordbaden
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Dr. Ottomar
Schreiber Sprecher
der Landsmannschaft
Ostpreußen
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Erik von
Witzleben Sprecher
der Landsmannschaft
Westpreußen
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Dr. Walter Rinke Sprecher der Landsmannschaft Schlesien
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Anton
Birkner Sprecher
der Karpatendeutschen
Landsmannschaft Slowakei
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Herbert v.
Bismarck Sprecher
der Pommerschen
Landsmannschaft
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Waldemar
Kraft Sprecher
der Landsmannschaft
Weichsel/Warthe
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Dr. Gottlieb
Leibbrandt Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft der
Ostumsiedler (Rußlanddeutsche)
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Dr.
Kimme Vorsitzender des
Landesverbandes der Vertriebenen
Deutschen in Bremen
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Dr. Erich
Kautzor Vorsitzender des
Verbandes der Heimatvertriebenen
in Württemberg, Hohenzollem und
Lindau
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Am 5.
August 1950 wurde diese "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" in
Stuttgart auf einer Großkundgebung in Gegenwart von Mitgliedern der
Bundesregierung, der Kirchen und der Parlamente von dem Unbekannten
Heimatvertriebenen verkündet. Sie trägt die Unterschriften der Sprecher
der Landsmannschaften der Vertriebenen sowie der Vorsitzenden des
Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen und seiner Landesverbände. In
allen Teilen Deutschlands wurde sie auf Großkundgebungen
bestätigt.
Die Charta als
Grundlage einer gesamteuropäischen Friedensordnung
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5.
August 1950 ist nach dem Zweiten Weltkrieg der erste Entwurf für eine
Verständigung zwischen den Staaten, Völkern und Volksgruppen ganz Europas
unter Wahrung der Rechte Deutschlands und der
Deutschen.
Über zwölf Millionen
Deutsche hatten durch Flucht und Vertreibung seit 1944/1945 ihre Heimat
verlassen müssen, über zwei Millionen hatten dabei den Tod
gefunden. Viele der Vertriebenen, die
bis 1950 in West-deutschland Aufnahme gefunden hatten, waren noch
berufsfremd, auf dem flachen Land mit Hilfsarbeiten befaßt oder bemühten
sich, aus eigener Kraft eine neue Existenz aufzubauen. Viele waren noch
arbeitslos und in überfüllten Lagern untergebracht.
Um die ersten Nothilfe- und Eingliederungsgesetze und
um die "innere Umsiedlung" vieler Vertriebener aus den überfüllten
Aufnahmeländern in die Länder der französischen Besatzungszone und andere
aufnahmefähige Regionen wurden harte politische Auseinandersetzungen
ausgetragen. Einen dem heutigen Bund der Vertriebenen vergleichbaren
Gesamtverband gab es noch nicht. Zwischen dem nach der Wohnsitznahme
gegliederten und besonders um soziale und wirtschaftliche Fragen bemühten
Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ZvD) und den Landsmannschaften,
die sich auf die heimatpolitische Arbeit konzentrierten, herrschten
Spannungen.
Aber noch unter dem
unmittelbaren Eindruck der völkerrechtswidrigen Massenvertreibungen
unterzeichneten die führenden Vertreter beider Gruppen die Charta. Die
Teilnehmer und Augenzeugen geschichtlich bedeutender Ereignisse ahnen nur
selten deren dauerhafte Auswirkungen. So ahnten wohl nur wenige der
Unterzeichner damals, daß man in dem Dokument später das Grundgesetz der
vertrie-benen Deutschen sehen werde. Für Presse und Zeitzeugen trat im
August 1950 eine stürmische Großkundgebung vor den ausgebrannten Fassaden
des Stuttgarter Neuen Schlosses in den Mittelpunkt des Interesses. Es war
für die Landeshauptstadt die bis dahin größte Protestkundgebung, die am
fünften Jahrestag des "Potsdamer Protokolls" zugleich den Auftakt zum
ersten "Tag der Heimat" bildete.
Für den geschichtlichen Rang der Charta und ihre bleibende
Bedeutung spricht die darin geforderte sittliche Verantwortung für unser
Volkstum und alle europäischen Völker. Die tätige Einschaltung der
deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau soll in einem freien und
einigen Europa der Überwindung von Schuld, Leid und Gegensätzen dienen,
die auf allen Seiten in den Grausamkeiten des Weltkrieges ihren bösen
Höhepunkt erreicht hatten.
Die
Charta ist geprägt aus der evangelischen Tradition sittlicher
Verantwortung für Deutschland, für Volk und Vaterland, die sich mit dem
katholischen Naturrechtsdenken berührt. Wahrscheinlich lag die
Federführung für dieses ebenso würdige wie prägnant gefaßte Dokument bei
Ottomar Schreiber und Axel de Vries.
Von der christlich-sittlichen Prägung zeugt die Betonung des
Rechtes auf die Heimat als eines von Gott gegebenen Grundrechts, der
Hinweis auf die Verantwortung für unser Volkstum vor Gott und den
Menschen, für die Heimat als Geschenk und Aufgabe Gottes und der Hinweis
auf die reifliche Gewissensprüfung sowie den ernsten heiligen Entschluß.
Sie ergibt sich auch aus der gleichgewichtigen Behand-lung von Pflichten
und Rechten sowie aus der Absage an Vergeltung und Rache im Namen derer,
die eben erst Todesmärsche, Hunger, Folter und Not bei der
menschenrechtswidrigen Massenvertreibung überstanden
hatten.
Die Bundesversammlungen des
Bundes der Ver-triebenen haben in den letzten Jahren dieses Konzept
fortgeschrieben und gefordert, daß mehr als bisher für Fortschritte auf
dem Wege zur Erfüllung der deutschen und europäischen Kernaufgaben durch
Verwirklichung der Menschenrechte jenseits des Eisernen Vorhangs, durch
eine Neubegegnung der Menschen von Ost und West in Freiheit und durch die
ehrliche Erörterung der Strukturelemente einer freien Zukunft Deutschlands
und ganz Europas zu tun ist. Eine freiheitliche gesamteuropäische Ordnung
der Staaten, der Völker und der Volksgruppen könnte angesichts der
Schwierigkeiten im Ostblock vom Westen in friedlichem Wandel erreicht
werden. Sie soll das fortbestehende ganze Deutschland im Rechtsverband
einer gesamteuropäischen freien Staatengemeinschaft wieder handlungsfähig
machen und möglichst viel von Deutschland sichern. Ebenso soll das Recht
auf die Heimat der Deutschen und an-derer Volksgruppen gegenüber den
Mehrheitsvölkern in einer umfassenden Selbstverwaltung europäisch
gewährleistet sein. Dabei soll die Beachtung der Würde, der Existenz und
der freien Entfaltung die Nachbarn und die Deutschen in engem
Schulterschluß zum materiellen und geistigen Wiederaufbau des vom
Niedergang bedrohten ganzen Europa zusammenführen. Unterdrückung,
Unterjochung oder gar Vertreibung von Menschen und Völkern müssen
ausgeschlossen sein.
Trotz vieler
Mißverständnisse und Durststrecken hat der Bund der Vertriebenen - nicht
ohne Rück-schläge - schrittweise mehr Beachtung bei unserem Volk und den
Nachbarn sowohl für den Rechtsgehorsam gegenüber dem fortbestehenden
ganzen Deutschland und für das Streben nach Menschenrechten für
Nichtdeutsche und Deutsche in Europa als auch für konstruktive Ziele
gemeinsamen Handelns erreichen können.
Dr. Herbert Czaja
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