Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Charta der deutschen Heimatvertriebenen
gegeben zu Stuttgart am 5. August 1950

 

Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

  1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

  2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.

  3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten. Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken. Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern:

  1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.

  2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.

  3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes.

  4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.

Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden.
Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.
Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.
Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.

 

Mahnmal

Die zentrale Gedenkstätte zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung auf dem Theodor-Heuss-Platz in Berlin-Charlottenburg. Angehörige der Landsmannschaften, der Bundesregierung, des Berliner Senats und der politischen Par teien haben zum "Tag der Heimat" Kränze niedergelegt.

Unterschriften

Dr. Linus Kather
Mitglied des Bundestages
Vorsitzender
des Zentralverbandes
der Vertriebenen Deutschen

Josef Walter
Vorsitzender
des Landesverbandes
der Heimatvertriebenen
in Hessen

Helmut Gossing
Vorsitzender
des Landesverbandes Nieder-
sachsen im ZvD

Dr. Karl Mocker
Vorsitzender
des Landesverbandes
der vertriebenen Deutschen
in Württemberg

U. Eschenbach
Landesverband der vertriebenen
Deutschen, Stuttgart

Wilhelm Zeisberger
Neubürgerbund, Bayern

Dr. Alfred Gille
Vorsitzender
des Landesverbandes
der Heimatvertriebenen, Schleswig-Holstein

Dr. Bernhard Geisler
Vorsitzender
des Landesverbandes der
Ostvertriebenen Nordrhein-Westfalen

Erwin Engelbrecht
Vorsitzender
des Landesverbandes
Bayern im ZvD

A. Deichmann
Vorsitzender
des Landesverbandes der
vertriebenen Deutschen Rheinland-Pfalz

Roman Herlinger
Hauptausschuß der Flüchtlinge
und Ausgewiesenen in Bayern

Dr. Rudolf Lodgman von Auen
Sprecher der Sudeten-
deutschen Landsmannschaft

Erwin Tittes
Sprecher der Landsmannschaft
der Siebenbürger Sachsen in Deutschland

Dr. Rudolf Wagner
Sprecher der Landsmannschaft
der deutschen Umsiedler aus der Bukowina

Dr. Alfred Rojek
Vorsitzender
des Berliner Landesverbandes
der Heimatvertriebenen

Walter von Keudell
Sprecher der Landsmannschaft
Berlin-Brandenburg

Dr. Konrad Winkler
Vorsitzender der
Interessengemeinschaft der Heimat-
vertriebenen in Südbaden

Axel de Vries
Sprecher der
Deutsch-Baltischen Landsmannschaft

Franz Hamm
Vorsitzender der Landsmannschaft
der Deutschen aus Jugoslawien

Erich Luft
Landesverband Bayern im ZvD

Dr. Karl Bartunek
Landesverband
der vertriebenen Deutschen
in Nordbaden

Dr. Ottomar Schreiber
Sprecher der
Landsmannschaft Ostpreußen

Erik von Witzleben
Sprecher der
Landsmannschaft Westpreußen

Dr. Walter Rinke
Sprecher der
Landsmannschaft Schlesien

Anton Birkner
Sprecher der
Karpatendeutschen Landsmannschaft Slowakei

Herbert v. Bismarck
Sprecher der
Pommerschen Landsmannschaft

Waldemar Kraft
Sprecher der
Landsmannschaft Weichsel/Warthe

Dr. Gottlieb Leibbrandt
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
der Ostumsiedler (Rußlanddeutsche)

Dr. Kimme
Vorsitzender des Landesverbandes
der Vertriebenen Deutschen in Bremen

Dr. Erich Kautzor
Vorsitzender des Verbandes
der Heimatvertriebenen in Württemberg, Hohenzollem und Lindau


Am 5. August 1950 wurde diese "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" in Stuttgart auf einer Großkundgebung in Gegenwart von Mitgliedern der Bundesregierung, der Kirchen und der Parlamente von dem Unbekannten Heimatvertriebenen verkündet. Sie trägt die Unterschriften der Sprecher der Landsmannschaften der Vertriebenen sowie der Vorsitzenden des Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen und seiner Landesverbände. In allen Teilen Deutschlands wurde sie auf Großkundgebungen bestätigt.

Die Charta als Grundlage einer gesamteuropäischen Friedensordnung

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 ist nach dem Zweiten Weltkrieg der erste Entwurf für eine Verständigung zwischen den Staaten, Völkern und Volksgruppen ganz Europas unter Wahrung der Rechte Deutschlands und der Deutschen.

Über zwölf Millionen Deutsche hatten durch Flucht und Vertreibung seit 1944/1945 ihre Heimat verlassen müssen, über zwei Millionen hatten dabei den Tod gefunden.
Viele der Vertriebenen, die bis 1950 in West-deutschland Aufnahme gefunden hatten, waren noch berufsfremd, auf dem flachen Land mit Hilfsarbeiten befaßt oder bemühten sich, aus eigener Kraft eine neue Existenz aufzubauen. Viele waren noch arbeitslos und in überfüllten Lagern untergebracht.

Um die ersten Nothilfe- und Eingliederungsgesetze und um die "innere Umsiedlung" vieler Vertriebener aus den überfüllten Aufnahmeländern in die Länder der französischen Besatzungszone und andere aufnahmefähige Regionen wurden harte politische Auseinandersetzungen ausgetragen. Einen dem heutigen Bund der Vertriebenen vergleichbaren Gesamtverband gab es noch nicht. Zwischen dem nach der Wohnsitznahme gegliederten und besonders um soziale und wirtschaftliche Fragen bemühten Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ZvD) und den Landsmannschaften, die sich auf die heimatpolitische Arbeit konzentrierten, herrschten Spannungen.

Aber noch unter dem unmittelbaren Eindruck der völkerrechtswidrigen Massenvertreibungen unterzeichneten die führenden Vertreter beider Gruppen die Charta. Die Teilnehmer und Augenzeugen geschichtlich bedeutender Ereignisse ahnen nur selten deren dauerhafte Auswirkungen. So ahnten wohl nur wenige der Unterzeichner damals, daß man in dem Dokument später das Grundgesetz der vertrie-benen Deutschen sehen werde. Für Presse und Zeitzeugen trat im August 1950 eine stürmische Großkundgebung vor den ausgebrannten Fassaden des Stuttgarter Neuen Schlosses in den Mittelpunkt des Interesses. Es war für die Landeshauptstadt die bis dahin größte Protestkundgebung, die am fünften Jahrestag des "Potsdamer Protokolls" zugleich den Auftakt zum ersten "Tag der Heimat" bildete.

Für den geschichtlichen Rang der Charta und ihre bleibende Bedeutung spricht die darin geforderte sittliche Verantwortung für unser Volkstum und alle europäischen Völker. Die tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau soll in einem freien und einigen Europa der Überwindung von Schuld, Leid und Gegensätzen dienen, die auf allen Seiten in den Grausamkeiten des Weltkrieges ihren bösen Höhepunkt erreicht hatten.

Die Charta ist geprägt aus der evangelischen Tradition sittlicher Verantwortung für Deutschland, für Volk und Vaterland, die sich mit dem katholischen Naturrechtsdenken berührt. Wahrscheinlich lag die Federführung für dieses ebenso würdige wie prägnant gefaßte Dokument bei Ottomar Schreiber und Axel de Vries.

Von der christlich-sittlichen Prägung zeugt die Betonung des Rechtes auf die Heimat als eines von Gott gegebenen Grundrechts, der Hinweis auf die Verantwortung für unser Volkstum vor Gott und den Menschen, für die Heimat als Geschenk und Aufgabe Gottes und der Hinweis auf die reifliche Gewissensprüfung sowie den ernsten heiligen Entschluß. Sie ergibt sich auch aus der gleichgewichtigen Behand-lung von Pflichten und Rechten sowie aus der Absage an Vergeltung und Rache im Namen derer, die eben erst Todesmärsche, Hunger, Folter und Not bei der menschenrechtswidrigen Massenvertreibung überstanden hatten.

Die Bundesversammlungen des Bundes der Ver-triebenen haben in den letzten Jahren dieses Konzept fortgeschrieben und gefordert, daß mehr als bisher für Fortschritte auf dem Wege zur Erfüllung der deutschen und europäischen Kernaufgaben durch Verwirklichung der Menschenrechte jenseits des Eisernen Vorhangs, durch eine Neubegegnung der Menschen von Ost und West in Freiheit und durch die ehrliche Erörterung der Strukturelemente einer freien Zukunft Deutschlands und ganz Europas zu tun ist. Eine freiheitliche gesamteuropäische Ordnung der Staaten, der Völker und der Volksgruppen könnte angesichts der Schwierigkeiten im Ostblock vom Westen in friedlichem Wandel erreicht werden. Sie soll das fortbestehende ganze Deutschland im Rechtsverband einer gesamteuropäischen freien Staatengemeinschaft wieder handlungsfähig machen und möglichst viel von Deutschland sichern. Ebenso soll das Recht auf die Heimat der Deutschen und an-derer Volksgruppen gegenüber den Mehrheitsvölkern in einer umfassenden Selbstverwaltung europäisch gewährleistet sein. Dabei soll die Beachtung der Würde, der Existenz und der freien Entfaltung die Nachbarn und die Deutschen in engem Schulterschluß zum materiellen und geistigen Wiederaufbau des vom Niedergang bedrohten ganzen Europa zusammenführen. Unterdrückung, Unterjochung oder gar Vertreibung von Menschen und Völkern müssen ausgeschlossen sein.

Trotz vieler Mißverständnisse und Durststrecken hat der Bund der Vertriebenen - nicht ohne Rück-schläge - schrittweise mehr Beachtung bei unserem Volk und den Nachbarn sowohl für den Rechtsgehorsam gegenüber dem fortbestehenden ganzen Deutschland und für das Streben nach Menschenrechten für Nichtdeutsche und Deutsche in Europa als auch für konstruktive Ziele gemeinsamen Handelns erreichen können.

Dr. Herbert Czaja

Copyright © 2001. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 07. Februar 2006 13:37:52 +0100